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   LG Hildesheim, 08.01.2007 - 7 T 140/06   

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https://dejure.org/2007,30769
LG Hildesheim, 08.01.2007 - 7 T 140/06 (https://dejure.org/2007,30769)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 08.01.2007 - 7 T 140/06 (https://dejure.org/2007,30769)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - 7 T 140/06 (https://dejure.org/2007,30769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Insolvenzantrag des Finanzamtes wegen Umsatzsteuerschulden: Antragsablehnung bei voraussichtlichem Erfolg eines laufenden Erlassverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 InsO; § 13 Abs. 1 InsO; § 14 Abs. 2 InsO; § 17 InsO; § 294 ZPO
    Hinreichende Ermessensausübung bei Stellung eines Insolvenzantrags bei offensichtlicher Wahrscheinlichkeit der Ablehnung mangels Masse; Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Anforderungen an eine hinreichende Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Ermessensausübung bei Stellung eines Insolvenzantrags bei offensichtlicher Wahrscheinlichkeit der Ablehnung mangels Masse; Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Anforderungen an eine hinreichende Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 325
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus LG Hildesheim, 08.01.2007 - 7 T 140/06
    b) Maßgebend für das Vorliegen der materiellen Eröffnungsvoraussetzungen ist der Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung (BGH ZInsO 2006, 1051, 1052).
  • OLG München, 12.09.2003 - 21 W 2186/03

    Begründungszwang für Nichtabhilfenentscheidung; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LG Hildesheim, 08.01.2007 - 7 T 140/06
    Hilft das Insolvenzgericht einem Rechtsmittel nicht ab, ist dies unter eingehender Auseinandersetzung mit dem Beschwerdevorbringen zu begründen (OLG München MDR 2004, 291; Zöller-Gummer, ZPO, 25. Aufl., Rz. 7 ff § 572 m.w.N.).
  • FG München, 26.07.2007 - 15 K 422/06

    Einschränkung der Anwendung des § 160 Abgabenordnung (AO) durch europarechtliche

    Auszug aus LG Hildesheim, 08.01.2007 - 7 T 140/06
    22 cc) Soweit sich der Schuldner gegen die Eröffnung des Verfahrens deshalb wendet, weil über den am 21.10.2005 bei dem Gläubiger gestellten Erlassantrag gemäß § 227 AO nach Zurückweisung durch diesen und des Einspruches des Schuldners vom 20.12.2005 in dem jetzt vor dem Finanzgericht Münster anhängigen Rechtsstreit - 15 K 422/06 - noch nicht entschieden ist, führte dies zur Aufhebung der Entscheidung über die Nichtabhilfe.
  • FG Berlin, 21.09.2004 - 7 K 7182/04

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des

    Auszug aus LG Hildesheim, 08.01.2007 - 7 T 140/06
    10 aa) Es entspricht, so schon das Finanzgericht Berlin in seinem Urteil vom 21.09.2004 - 7 K 7182/04 -, nahezu einhelliger Auffassung, dass die Finanzbehörden gehalten sind, Insolvenzanträge mit einer gewissen Zurückhaltung zu stellen, weil davon einschneidende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Existenz der Steuerpflichtigen ausgehen.
  • FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00

    Rechtsbehelfe gegen einen vom Finanzamt gestellten Insolvenzantrag; Überprüfung

    Auszug aus LG Hildesheim, 08.01.2007 - 7 T 140/06
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind sie verpflichtet, vorrangig die Einzelzwangsvollstreckung zu betreiben (FG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 1993 17 V 7392/92 AE (KV), EFG 1993, 592); FG Münster, Beschluss in DStRE 2000, 668; FG des Saarlandes, Urteil in EFG 2004, 759).
  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 67/03

    Rechtsweg und Klageart bei finanzamtlichem Insolvenzantrag / maßgebender

    Auszug aus LG Hildesheim, 08.01.2007 - 7 T 140/06
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind sie verpflichtet, vorrangig die Einzelzwangsvollstreckung zu betreiben (FG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 1993 17 V 7392/92 AE (KV), EFG 1993, 592); FG Münster, Beschluss in DStRE 2000, 668; FG des Saarlandes, Urteil in EFG 2004, 759).
  • FG Düsseldorf, 01.02.1993 - 17 V 7392/92
    Auszug aus LG Hildesheim, 08.01.2007 - 7 T 140/06
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind sie verpflichtet, vorrangig die Einzelzwangsvollstreckung zu betreiben (FG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 1993 17 V 7392/92 AE (KV), EFG 1993, 592); FG Münster, Beschluss in DStRE 2000, 668; FG des Saarlandes, Urteil in EFG 2004, 759).
  • AG Köln, 06.05.2015 - 72 IN 514/13

    Zahlungsunfähigkeit bei einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers

    Im Zweifel sei der Insolvenzantrag somit - wie bei streitigen Verbindlichkeiten, die nicht tituliert sind - abzuweisen, wenn der Schuldner die fragliche Schuld schlüssig bestreitet und seine Rechtsverteidigung nicht erkennbar aussichtslos ist (LG Hildesheim, Beschl. v. 08.01.2007j - 7 T 140/06, ZIP 2008, 325, 326 f.; LG Potsdam, Beschl. v. 11.7.2007 - 5 T 448/07, ZInsO 2007, 999, 1000, unter Berufung auf BGH, Beschl. v. 19.12.1991 - III ZR 9/91; Henkel, ZInsO 2011, 1237, 1239; Kirchhof, in: HK-InsO, 7. Aufl. 2014, § 16 Rn. 16).
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